Wir, die GS Promotioncom GmbH, nachfolgend „GS PROMOTION“ genannt, bieten unsere Leistungen, soweit mit dem Vertragspartner keine vorrangigen individuellen Vertragsabreden schriftlich getroffen wurden, ausschließlich auf der Grundlage dieser Ihnen vor Beauftragung vollständig übermittelten Geschäftsbedingungen an. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da Sie die Geschäftsbedingungen mit Ihrer Beauftragung für sich und die von Ihnen vertretenen (juristischen) Personen und Gesellschaften in Ihrer Gesamtheit sowohl für den aktuellen Auftrag, als auch für künftige Aufträge, Angebote, Bestätigungen und dazugehörige Erklärungen und Leistungen der GS PROMOTION als verbindlich anerkennen
1. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
1.1 Der Vertrag zwischen GS PROMOTION und dem Auftraggeber bedarf der Schriftform. Ermangelt der Vertrag dieser Form, so ist er schwebend unwirksam und kommt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung der GS PROMOTION zustande. Für den Inhalt des Vertrages ist der Inhalt des Angebotes der GS PROMOTION bzw. der Inhalt der schriftlichen Bestätigung maßgebend, soweit der Auftraggeber dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
1.2 Das in Erfüllung der ihr obliegenden Vertragspflichten einzusetzende Personal wird ausschließlich von GS PROMOTION entsprechend der Auftragsanforderungen frei ausgewählt, sofern der Auftraggeber der getroffenen Auswahl nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, GS PROMOTION unverzüglich dazu aufzufordern, eine neue Auswahl zu treffen. Der Kunde ist darüber informiert und einverstanden, dass GS PROMOTION Subunternehmer beauftragt und für deren Tätigkeiten nicht verantwortlich gemacht werden kann. Werden für die Umsetzung von Aktionen Materialien (wie zum Beispiel Werbematerialien, Give Aways, Kleidung und ähnliches) verwendet ist der Kunde informiert, dass keine Haftung seitens GS PROMOTION für Beschädigungen übernommen werden kann, welche durch Versendungen oder Benutzungen vor Ort entstehen können.
1.3 Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung der GS PROMOTION abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind.
1.4 Soweit sich nach Vertragsschluss die Anforderungen an den Auftrag ändern und eine Anpassung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist, so hat der Auftraggeber dieses der GS PROMOTION unverzüglich mitzuteilen. Dieses gilt insbesondere für das Anforderungsprofil des einzusetzenden Personals.
1.5 Änderungen und Abweichungen einzelner Auftragsleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der GS PROMOTION nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind GS PROMOTION gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Auftrages nicht beeinträchtigen und die Änderungen und Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar sind; die Änderungen und Abweichungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
1.6 Für Dienstleistungen aus Bereichen wie Produkt-Versand und Digital Solutions werden in den Rahmenverträgen der jeweiligen Projekte weitere relevante Details zur Leistungserbringung, Leistungskontrolle und Abrechnung festgehalten.
2. Leistungen, Vergütung, Fälligkeit
2.1 GS PROMOTION schuldet ausschliesslich die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis oder den Erfolg einer Aktion. Die von der GS PROMOTION geschuldete vertragliche Leistung besteht ausschließlich in den im Vertrag bzw. in der Bestätigung aufgeführten (Dienst-) Leistungen. Von der Leistungspflicht der GS PROMOTION nicht umfasst sind, unbeschadet entsprechender diesbezüglich eventuell bestehender Aufklärungs-, Hinweis- oder Sorgfaltspflichten, alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen stehen.
2.2 Die an GS PROMOTION zu zahlende Vergütung sowie sonstige Kosten und Auslagen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. aus der Bestätigung und sind ausschließlich durch GS PROMOTION abzurechnen. Preisänderungen sind im Laufe der Durchführung eines einzelnen Auftrages nur möglich, wenn sich die Anforderungen ändern. Dies gilt nicht für Preisänderungen innerhalb eines Zeitraumes von vier Monaten nach Abschluss des Vertrages.
2.3 Die aufgrund der Abrechnung zu zahlende Vergütung sowie sonstige Kosten und Auslagen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. GS PROMOTION ist berechtigt, mit Vertragsschluss eine mit Rücksicht auf den Auftragswert angemessene Anzahlung einzufordern.
3. Abrechnung des Auftrages
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm vorgelegten Tätigkeitsnachweise des eingesetzten Personals während oder nach Beendigung des Auftrages abzuzeichnen oder, soweit eine Abzeichnung verweigert wird, der GS PROMOTION unverzüglich die hierfür maßgeblichen Gründe mitzuteilen.
3.2 Eine detaillierte Einzelabrechnung der vereinbarten Fahrtzeiten, Pausen, Schulungszeiten, km-Geld usw. ist aufgrund vieler Einzelpositionen und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand wirtschaftlich nicht sinnvoll und damit von GS PROMOTION nicht geschuldet.
4. Auftragsstornierung, Stornierung von Personal
4.1 Wird der Auftrag als Ganzes oder einzelne Positionen vor Beendigung des Auftrages storniert, werden alle bis zur Stornierung angefallenen Arbeiten auf Stundenbasis abgerechnet. Der interne Stundensatz von GS PROMOTION beträgt 75,00 € netto.
4.2 Storniert der Auftraggeber gebuchtes Personal vor Aktionsbeginn, ohne dass ein von GS PROMOTION zu vertretender wichtiger Grund zur Stornierung vorliegt, steht der GS PROMOTION als Ersatz für den entgangenen Gewinn und den entstandenen Schaden, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung, als Schadensersatz Prozentsätze von 80% (5 Tage vor Aktion) bis 100% (1 Tag vor Aktion) vom Gesamtauftragswert zzgl. MwSt. zu.
Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich in voller Höhe zu erstatten. Der GS PROMOTION bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist.
Ergänzend zu den AGB´s der GS PROMOTION GmbH vereinbaren die Parteien folgendes: Im Falle einer Stornierung der Leistungen durch den Kunden aufgrund steigender Infektionszahlen oder sonstiger Gründe, die sich auf die Covid-19-Pandemie zurückführen lassen, erstattet der Kunde dem Dienstleister in jedem Fall die nachgewiesenen Kosten des vom Dienstleister für den Einsatz beim Kunden gebuchten Personals. Diese Kosten betragen im Fall der Stornierung 80% des Honoraranspruchs des gebuchten Personals. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es hinsichtlich dieser Kosten keine alternative Lösung gibt und dem Dienstleister eine Schadensminderung nicht möglich ist.
5. Leistungsverweigerungsrecht
GS PROMOTION behält sich vor, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers oder bei nicht vereinbarungsgemäßer Zahlung den Auftrag nicht auszuführen, wobei dies den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht entbindet.
6. Haftung, Verjährung
6.1 Die Haftung der GS PROMOTION auf Schadensersatz für Schäden des Auftraggebers sowie für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden oder ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, ist ausgeschlossen.
6.2 Ansprüche des Auftraggebers, der nicht Verbraucher ist, gegenüber GS PROMOTION verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis der Umstände, die den Anspruch begründen, sowie der Person des Schuldners.
6.3 6.1 und 6.2 finden keine Anwendung auf Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden wegen Vorsatzes oder groben Verschuldens sowie für Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung der GS PROMOTION bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den typischerweise eintretenden, bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes.
7. Abtretung, Aufrechnung
7.1 Dem Auftraggeber ist ausschließlich die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.
7.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen GS PROMOTION an Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.
8. Konkurrenzschutz
Das von GS PROMOTION eingesetzte Personal darf für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber von diesem nicht beauftragt, angestellt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
9. Sonstige Bedingungen, Nutzungsrechte
GS PROMOTION ist berechtigt, alle während der Durchführung des Auftrages aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild und Filmmaterial, uneingeschränkt für eigene Werbezwecke und Präsentationszwecke zu nutzen. Diese beinhalten insbesondere eingetragene Marken, Lizenzen, Logos und Produkte des Auftraggebers.
10. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
10.1. Für Klagen der GS PROMOTION gegen den Auftraggeber ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist das für den Hauptsitz der GS PROMOTION Gericht zuständig. Die GS PROMOTION ist jedoch auch berechtigt, vor den für den Hauptsitz des Auftraggebers zuständigen Gerichten zu klagen.
10.2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
11. Nebenabreden, Schriftform, salvatorische Klausel
11.1 Die GS PROMOTION ist berechtigt ihre Rechte aus diesem Vertrag, beziehungsweise das Recht zur Geltendmachung derartiger Ansprüche an Dritte zu veräußern und zu übertragen.
11.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.3. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem bleibt unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in Interessenalge und Bedeutung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Regelungen dieses Vertrages eine von den Vertragsparteien nicht beabsichtigte Lücke aufweisen.
Stand: 07/2021
Vertragspartner des Auftraggebers:
GS PROMOTIONCOM GmbH
Münchener Strasse 48
60329 Frankfurt am Main
E-Mail: info@gspromotioncom.de
Web: www.gspromoitoncom.de